Rechtsprechung
BSG, 02.02.2009 - B 13 R 34/09 B |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,39944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 20.12.2007 - S 2 R 47/07
- LSG Bayern, 21.05.2008 - L 16 R 91/08
- BSG, 02.02.2009 - B 13 R 34/09 B
- BSG, 24.11.2009 - B 13 R 478/09 B
Wird zitiert von ...
- BSG, 24.11.2009 - B 13 R 478/09 B Mit Beschluss vom 2.2.2009 - B 13 R 34/09 B - hat das BSG den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht abgelehnt sowie die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG als unzulässig verworfen.
Auf den Hinweis des BSG (mit Schreiben vom 7.7.2009), unter welchen Umständen ein ausländischer Rechtsanwalt vor dem BSG auftreten kann, hat der Bevollmächtigte des Klägers mit Schriftsatz vom 4.9.2009, beim BSG eingegangen am 2.10.2009, eine behördlich beglaubigte Vollmacht des Klägers vorgelegt, ihn und seine Interessen vor dem BSG zu vertreten, insbesondere für ihn in der Sache B 13 R 34/09 B zu klagen.
Damit verbleibt es beim Beschluss des Senats vom 2.2.2009 - B 13 R 34/09 B.